Nach den Vorgaben der Welt Anti-Doping Agentur finden Dopingkontrollen grundsätzlich unter Sichtkontrolle statt. Diese wurde von der Welt Anti-Doping Agentur eingeführt, da es in der Vergangenheit Versuche gab, die Dopingkontrollen zu manipulieren, z. B. durch Abgabe von Fremdurin. Für minderjährige Sportlerinnen und Sportler gibt es besondere Regelungen, u. a. findet die Sichtkontrolle "übers Eck" statt.
Wenn ihr nicht möchtet, dass eine Vertrauensperson bei eurer Kontrolle dabei ist, ist dies natürlich auch möglich. Sollte dies der Fall sein, übernimmt die zweite Person aus dem Kontrollteam diese Funktion. In jedem Fall wird das Kontrollpersonal von einer dritten Person beobachtet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der minderjährigen Athletinnen und Athleten, aber auch des Kontrollpersonals.
Das Dopingkontrollsystem funktioniert nur, wenn alle zusammenarbeiten und sich für den sauberen Sport einsetzten. Dafür brauchen wir euch, denn nur so können wir alle sauberen Athletinnen und Athleten schützen.
Hinweise für Elternteile und gesetzliche Vertreter*innen
Sie fragen sich vielleicht zunächst, weshalb Ihr minderjähriges Kind überhaupt kontrolliert werden darf. Für Trainingskontrollen gilt: Kaderathletinnen und -athleten müssen an das Anti-Doping-Regelwerk ihres Verbandes gebunden werden, z. B. durch eine sogenannte Athletenvereinbarung. Als gesetzliche Vertretung stimmen Sie dieser Einbindung Ihres Kindes zu. Bei Dopingkontrollen von Minderjährigen während eines sportlichen Wettkampfes ist ebenfalls die Zustimmung durch eine gesetzliche Vertreterin oder einen gesetzlichen Vertreter notwendig. Dies kann im Vorfeld eines Wettkampfes durch den jeweiligen Sportverband z. B. durch die Anmeldung zu einer Sportveranstaltung oder durch die Unterzeichnung einer Athletenvereinbarung geregelt werden. Natürlich können die Eltern/gesetzlichen Vertretungen die Zustimmung auch vor Ort geben, anstatt dies im Vorfeld zu erledigen.