Eine Art der Hilfeleistung mit den Händen ("taktil") soll hier dennoch vorgestellt werden:
Der Klammergriff wird als Stützhilfe immer dann angewandt, wenn die Kraft des Kindes nicht reicht, um sich mit gestreckten Armen länger abzustützen (Schwingen am Parallelbarren oder Aufhocken z.B. am Sprung) oder als Zughilfe (z.B. beim Handstehen, beim Rollen rückwärts über den hohen Stütz), um die Streckung der Arme zu unterstützen.
Die beiden Hände sind beim Klammergriff vergleichbar mit den beiden Backen einer Klammer. Wie bei einer Klammer, die selbst nasse, schwere Wäsche halten soll, ist auch der Klammergriff so auszuführen, dass der zu haltende Körper nicht durch die beiden Hände rutscht, die (meist) am gleichen Körperteil angesetzt werden. Die Finger werden flach positioniert, so dass die Fingernägel keine Berührung mit der Haut haben. Dennoch können durch Hilfeleistung Blutergüsse entstehen. Falls ein sehr kleiner Oberarm umgriffen werden soll und die Hand (des Erwachsenen) groß ist, ist es z.T. sinnvoll, nur mit einer Hand zu halten, weil ein Versetzen der Hände aufgrund der geringen Länge des Kinder-Oberarms nicht möglich ist.
Wichtig ist, den Griff stets nahe des Körperstamms anzuwenden und in keinem Fall oberhalb und unterhalb eines Gelenks zu halten. Der Grund dafür ist, dass durch die gleichzeitige Druckaufnahme beider Hände ansonsten das Gelenk maximal gebeugt bzw. maximal überstreckt würde. Wo genau nahe bzw. am Körperstamm gehalten werden kann, ist Ermessenssache, bzw. Problem- Lösungsbewusstsein und erneut u.a. von der Körpergröße des/der Aktiven abhängig. Keinesfalls darf in den Schritt gegriffen werden, eine Hilfe am "Po" ist aus biomechanischen Gründen nicht sinnvoll. Die Hände werden erst dann wieder gelöst, wenn das Kind in einer ruhigen Endposition und orientiert ist.