Regelungen bei Minderjährigen
Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter. Es können also auch minderjährige Athletinnen und Athleten kontrolliert werden – diese erhalten aufgrund ihres Alters jedoch besonderen Schutz.
Bei Dopingkontrollen minderjähriger Sportlerinnen und Sportler muss das Kontrollteam immer aus zwei Personen bestehen. Bei Wettkämpfen kann das z. B. eine erfahrene Kontrolleurin bzw. ein erfahrener Kontrolleur und ein Chaperon sein. Zusätzlich haben alle Sportlerinnen und Sportler – auch erfahrenere oder volljährige Athletinnen und Athleten – das Recht, eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen. Das kann z. B. ein Elternteil oder die Trainerin oder der Trainer sein.
Sollte die gewünschte Vertrauensperson nicht direkt vor Ort sein, kann diese benachrichtigt werden. Der Anfahrtsweg sollte allerdings in einem vertretbaren Rahmen liegen. Die Vertrauensperson steht der Athletin bzw. dem Athleten zur Seite, wenn sie bzw. er sich unsicher fühlt und Fragen hat.