Doping Analyse | Foto: Minkusimages
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Die NADA klärt auf: der Ablauf einer Dopingkontrolle

Sauber bleiben. Von Anfang an.

Eine der Kernaufgaben der NADA ist die Planung und Koordination von Dopingkontrollen zum Schutz sauberer Sportlerinnen und Sportler. Es gibt Trainings- und Wettkampfkontrollen, auf nationaler Ebene schon ab den Deutschen Jugendmeisterschaften.

Trainingskontrollen sind alle Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen und betreffen nur Athletinnen und Athleten, die einem Testpool der NADA angehören. Sie können jederzeit und an jedem Ort erfolgen - während des Trainings und in der Freizeit, der Schule oder Uni. Trainingskontrollen finden immer unangemeldet statt.

Was ist Doping überhaupt?

Das Dopingkontrollsystem

Neben den Trainingskontrollen ist die NADA auch für die Organisation und Durchführung von Wettkampfkontrollen in Deutschland verantwortlich. Im Rahmen von Wettkämpfen können grundsätzlich alle teilnehmenden Athletinnen und Athleten zu einer Dopingkontrolle aufgefordert werden.

Bei Wettkampfkontrollen sind Kontrollstationen eingerichtet, welche die Privatsphäre der Athletinnen und Athleten während einer Kontrolle schützen und zu denen nur autorisierte Personen Zutritt haben. Von dem Moment der Benachrichtigung über eine anstehende Dopingkontrolle bis zum Eintreffen in der Kontrollstation werden die Athletinnen und Athleten von einem sogenannten Chaperon begleitet und beaufsichtigt, um Manipulationen auszuschließen. Erst wenn die Kontrolle endgültig abgeschlossen ist, endet auch die Beaufsichtigung durch das Kontrollpersonal.

Alle Informationen zu Rechten und Pflichten bei Dopingkontrollen sowie zwei Videos zum Ablauf von Dopingkontrollen stehen auf der Website  GEMEINSAM GEGEN DOPING zur Verfügung. Weitere interessante Videos findet ihr auch in der Mediathek der NADA

Regelungen bei Minderjährigen

Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter. Es können also auch minderjährige Athletinnen und Athleten kontrolliert werden – diese erhalten aufgrund ihres Alters jedoch besonderen Schutz.

Bei Dopingkontrollen minderjähriger Sportlerinnen und Sportler muss das Kontrollteam immer aus zwei Personen bestehen. Bei Wettkämpfen kann das z. B. eine erfahrene Kontrolleurin bzw. ein erfahrener Kontrolleur und ein Chaperon sein. Zusätzlich haben alle Sportlerinnen und Sportler – auch erfahrenere oder volljährige Athletinnen und Athleten – das Recht, eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitzunehmen. Das kann z. B. ein Elternteil oder die Trainerin oder der Trainer sein.

Sollte die gewünschte Vertrauensperson nicht direkt vor Ort sein, kann diese benachrichtigt werden. Der Anfahrtsweg sollte allerdings in einem vertretbaren Rahmen liegen. Die Vertrauensperson steht der Athletin bzw. dem Athleten zur Seite, wenn sie bzw. er sich unsicher fühlt und Fragen hat.

Sichtkontrolle

Dopingkontrollen finden grundsätzlich unter Sichtkontrolle statt. Das bedeutet, dass die Kontrolleurin oder der Kontrolleur bei der Urinabgabe zusieht. Dabei müssen sich die Sportlerinnen und Sportler von der Brust bis zu den Knien freimachen, sowie die Ärmel bis zu den Ellbogen hochziehen. In Deutschland hat das Kontrollpersonal immer das gleiche Geschlecht wie die Athletin bzw. der Athlet. Die Übernahme der Sichtkontrolle durch eine Kontrollperson des anderen Geschlechts ist nicht zulässig. Zum Schutz der minderjährigen Athletinnen und Athleten beobachtet entweder die zweite Person aus dem Kontrollteam, der Chaperon oder die Vertrauensperson die Kontrollperson bei der Sichtkontrolle. Die jeweilige zusätzliche Person darf dabei wiederum die Urinabgabe nicht direkt einsehen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der minderjährigen Sportlerinnen und Sportler sowie des Kontrollpersonals.

Die Regelungen zu Dopingkontrollen bei Minderjährigen sind zum Nachlesen in folgendem Factsheet zu finden.

Weitere interessante Artikel zur NADA findet ihr in folgenden Sprossenwand-Ausgaben:

AUSGABE           Bildung 02-2025 | Mehr Sport | Sauber bleiben. Von Anfang an
AUTOR                Nationale Anti Doping Agentur