Team Ehrenamt | Foto: DSEE/Bundesfoto
Einblicke

(Vereins-)Recht verständlich

Dürfen Vereine Geld verdienen?

Der Kuchenverkauf am Rande des Sportturniers, ein Spendenlauf in der Region, Fanartikel für den Verein. Es gibt viele Möglichkeiten, Geld für den guten Zweck einzunehmen. Aber: Dürfen Vereine und gemeinnützige Organisationen das überhaupt? Franz-Martin Schäfer ist Leiter der juristischen Beratung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt und kennt sich mit dem Thema aus.

Seine klare Antwort:
Vereine dürfen Geld verdienen!
Dabei müssen sie nur einige entscheidende Dinge beachten.

"Gemeinnützige Vereine dürfen Einnahmen machen" – und zwar sowohl im sogenannten 'Zweckbetrieb' als auch im steuerpflichtigen, wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Diese Beträge dürfen sie dann nicht an ihre Mitglieder ausschütten – das ist tatsächlich verboten. Sie dürfen sie aber für ihren Verein nutzen.

Der Zweckbetrieb

Zweckbetrieb bedeutet, dass auch die Tätigkeit, bei der das Geld erwirtschaftet wird, mit den in der Vereinssatzung festgehaltenen Zwecken verbunden ist und diesen dient. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Verein durch kostenpflichtige Sportkurse oder durch ein Startgeld für einen Wettkampf Geld einnimmt. Diese Einnahmen müssen Vereine dann im "ideellen Bereich" einsetzen. Um die Dinge zu unterstützen, die dem Verein laut Satzung wichtig sind. Ist der Verein außerhalb seiner Satzungszwecke wirtschaftlich tätig und erzielt dadurch Einnahmen, liegt ein sogenannter wirtschaftlicher, steuerpflichtiger, Geschäftsbetrieb vor. Hierunter fallen zum Beispiel Einnahmen aus dem Getränkeverkauf im Vereinsheim oder der Verkauf von Fanartikeln des Sportvereins. Auch diese Einnahmen müssen dann dem ideellen Bereich zugutekommen.

Aber: Ab einer Freigrenze von 45.000 Euro sind diese Einnahmen steuerpflichtig.

Du bist eingeladen! Kostenfreie Veranstaltung "Recht verständlich"

Ihr habt in eurem Verein oder in eurer gemeinnützigen Organisation rechtliche Fragen? Dann wendet euch gerne an die juristische Beratung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Übrigens: Am 15. Februar 2025 findet die kostenfreie Veranstaltung "Recht verständlich" im Gymnasium Lappersdorf, Am Sportzentrum 2, 93138 Lappersdorf in Bayern, statt. Hier könnt ihr gemeinsam mit Expertinnen und Experten verschiedene rechtliche Fragestellungen, die euch in eurem Engagement beschäftigen, besprechen. Und mit anderen Engagierten ins Gespräch kommen.

Beratung, Förderung und Unterstützung von der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist noch recht jung, aber aus der Welt des Engagements als Ansprechpartnerin, Förderin und Beraterin für alle Belange von Engagierten nicht mehr wegzudenken. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 setzt sich die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt dafür ein, ehrenamtlich tätige Menschen und Institutionen zu unterstützen und zu stärken. Doch wie genau sieht die Arbeit der Stiftung aus?

Von ihrem Standort in Neustrelitz aus unterstützt die Stiftung engagierte Menschen in ganz Deutschland durch Förderungen, Vernetzungsmöglichkeiten, Beratung und Bildungsangebote. Bereits über 8.000 Projekte haben finanzielle Unterstützung erhalten, und mehr als 12.000 Menschen profitierten von kostenlosen digitalen Qualifizierungsprogrammen.

Beratung und Service

Die Website der Stiftung ist eine gute erste Anlaufstelle für Interessierte und bietet eine Förderdatenbank mit über 1.200 Einträgen, Informationen zu Förderprogrammen und viele inspirierende Servicethemen verständlich aufbereitet – von Tipps zu Fundraising bis hin zu aktuellen Ergebnissen aus der Engagementforschung. Der monatliche Newsletter und die Social-Media-Kanäle auf Facebook, Instagram und LinkedIn informieren ebenfalls über aktuelle Angebote und Aktivitäten der Stiftung.

Für konkrete Fragen, die das digitale Angebot nicht abdeckt, steht das hallo-Team über eine Telefon-Hotline und E-Mail zur Verfügung. Zudem bietet die Stiftung kostenfreie Beratungsgespräche zu Themen wie Fördermittel- und Fundraising, rechtlichen Fragen und Versicherungen an.

Finanzielle Unterstützung – und mehr

Die Bundesstiftung stärkt das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland mit diversen Förderprogrammen. Das Mikroförderprogramm etwa stellt unkompliziert bis zu 2.500 Euro für kleinere Vorhaben bereit. Im Sommer 2024 wurde zudem ein neues Programm für nicht rechtsfähige und nicht gemeinnützige Initiativen eingeführt, das finanzielle Unterstützung bis 500 Euro ermöglicht. Mit den Programmen transform_D und 100xDigital unterstützt die Stiftung Vereine bei der digitalen Transformation und der Entwicklung digitaler Lösungen. Das Programm FuturE fördert Engagierte auf ihrem Weg in ehrenamtliche Leitungsrollen und bietet sowohl jungen Erwachsenen (18 bis 27 Jahre) als auch Menschen zwischen 55 und 68 Jahren praxisorientierte Weiterbildung.

Neben finanzieller Förderung spielt die Weiterbildung eine zentrale Rolle. Im Rahmen von #DSEEerklärt bietet die Stiftung regelmäßig Online-Seminare zu aktuellen Themen für Engagierte an – von Steuerrecht und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur Gewinnung neuer Freiwilliger.

Anerkennung und Wertschätzung für Ehrenamtliche

Ein weiterer Schwerpunkt der DSEE ist die Anerkennung des Engagements.

Seit 2024 vergibt die Stiftung den Deutschen Engagementpreis, der als "Preis der Preise" jährlich innovative Projekte auszeichnet und die Sichtbarkeit des Ehrenamts erhöht. Seit 2023 kooperiert die DSEE im Engagement-Wettbewerb machen! mit dem Ostbeauftragten der Bundesregierung, um das vielfältige Engagement in ländlichen Regionen Ostdeutschlands zu würdigen.

Zudem zeigt die Stiftung ihre Wertschätzung auch durch Angebote wie kostenfreie Fahrsicherheitstrainings, Deeskalationsschulungen und Erste-Hilfe-Kurse für Engagierte – und plant, diese Angebote 2025 aufgrund der hohen Nachfrage auszuweiten.

Ein bundesweites Angebot für Engagierte

Als Bundeseinrichtung bietet die DSEE deutschlandweit finanzielle Förderung, individuelle Beratung und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Weitere Informationen gibt es unter

AUSGABE        Ehrenamt 05-2024Einblicke | Dürfen Vereine Geld verdienen
AUTORIN         Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement